Mit dem Anbruch des Frühlings beginnt in der Tierwelt die Zeit der Fortpflanzung, des Setzens und der Aufzucht. Das Landesumweltamt erinnert daher daran, dass Menschen, die nach dem langen Winter die auflebende Natur erkunden und genießen möchten, bedacht und rücksichtsvoll agieren sollten. Vor allem sollten Hunde an der Leine geführt werden, da Wildtiere während dieser wichtigen Phase Ruhe benötigen und nicht gestört werden dürfen.
Brandenburgs Landschaften, die von eiszeitlichen Einflüssen geprägt sind, mit tiefen Kiefernwäldern und klaren Seen, sind ideal für ausgedehnte Wanderungen. Mehr als 2.000 Kilometer markierte Wanderwege bieten zahlreiche Möglichkeiten, die Natur in vollen Zügen zu erleben und zu genießen.
Im Frühling wird die offene Landschaft zur Kinderstube: Einige Tierarten, wie der Feldhase oder das Wildschwein, ziehen ihren Nachwuchs bereits groß. Andere Arten haben trächtige Weibchen, deren Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeiten dadurch stark eingeschränkt sind. Auch bodenbrütende Vogelarten wie die Stockente, Graugans, der Kranich, Kiebitz oder die Feldlerche beginnen nun mit dem Brutgeschäft. Erholungssuchende sollten daher besonders Rücksicht auf die Natur, Landschaft, Vegetation und Wildtiere nehmen und sich an die Verhaltensregeln in Schutzgebieten halten.
Neugierige, frei streunende Hunde stellen eine Gefahr für diese Tiere dar. Daher sollten Hunde unbedingt angeleint bleiben, und die Wege sollten nicht verlassen werden, um brütende Vögel und Jungtiere nicht zu stören. Bis mindestens zum 15. Juli sollten Hunde in der freien Natur an der Leine geführt werden. Besondere Aufmerksamkeit ist im Wald und in Naturschutzgebieten gefordert, wo Gesetze und Verordnungen den Leinenzwang regeln. Auch Hundebellen kann die Tiere aufschrecken.
In Brandenburgs Nationalen Naturlandschaften haben Ranger in besonders sensiblen Gebieten Hinweisschilder aufgestellt. Vorsicht ist das ganze Jahr über geboten, da zum Beispiel der Fischotter keine feste Wurfzeit hat. Seine Jungtiere können das ganze Jahr über angetroffen und gestört werden. Viele Kommunen bieten spezielle Flächen zum Spielen und Toben mit dem Hund an oder haben spezielle Hundeauslaufgebiete eingerichtet. Diese Informationen können vor Ort erfragt werden.
Quelle: MLEUV Land Brandenburg