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Bei der Finanzministerkonferenz in Kiel haben sich die Teilnehmer darauf geeinigt, den „fortgeschriebenen Königsteiner Schlüssel“ zu nutzen, um das Sondervermögen des Bundes auf die Länder zu verteilen. Brandenburg würde demnach 2,97 Prozent von 100 Milliarden Euro erhalten, was jährlich 247 Millionen Euro über eine Laufzeit von 12 Jahren ergibt. Obwohl das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung einige Monate dauern wird und somit zu spät für die Haushaltsaufstellung Brandenburgs 2025/2026 kommt, sieht Finanzminister Robert Crumbach dies als positives Ergebnis und drängt auf eine schnelle und bürokratiearme Verwendung der Mittel.

Zudem wurde die Verteilung der zukünftig erlaubten strukturellen Kreditaufnahme beschlossen, wobei ebenfalls der Königsteiner Schlüssel angewendet werden soll. Brandenburg dürfte laut diesem Schlüssel strukturelle Kredite in Höhe von etwa 447 Millionen Euro jährlich aufnehmen. Aktuell sind solche Kredite jedoch nicht erlaubt, und der Haushaltsplanentwurf für 2025/2026 sieht daher eine konjunkturbedingte Kreditaufnahme vor.

Crumbach betont, dass trotz der Möglichkeit künftige strukturelle Kredite aufzunehmen, Kreditaufnahmen generell so gering wie möglich zu halten sind, um Zinsbelastungen und künftige Haushalte nicht zu gefährden. Die Einigung auf den Königsteiner Schlüssel erfolgte einstimmig und soll für die gesamte Laufzeit von zwölf Jahren gelten. Andere Verteilungsschlüssel, die Brandenburg benachteiligt hätten, wurden verworfen.

Quelle: MdFE  Land Brandenburg 

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