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Verfassungsschutz veröffentlicht Einstufungsvermerk nach Rückzug der Partei aus Gerichtsverfahren

Der Brandenburgische Verfassungsschutz hat den AfD-Landesverband Brandenburg offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Innenminister René Wilke und Verfassungsschutzchef Dr. Wilfried Peters stellten den entsprechenden Einstufungsvermerk am Mittwoch in Potsdam vor.

Veröffentlichung nach Rückzug aus Gerichtsverfahren

Die Veröffentlichung des Vermerks wurde möglich, nachdem die AfD Brandenburg ihren Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einstufung zurückgenommen hatte. Der vollständige Einstufungsvermerk ist auf der Website des Innenministeriums verfügbar.

Schwere Vorwürfe gegen die Partei

Verfassungsschutzchef Peters begründete die Einstufung mit klaren Worten: „Die AfD Brandenburg ist in hohem Maße fremdenfeindlich und zum Teil rassistisch.“ Die Partei vertrete einen „ethnokulturellen Volksbegriff“, der Menschen ausschließe und diskriminiere.

Der Einstufungsvermerk belegt, laut Peters, Verstöße gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip durch „gravierende Äußerungen von AfD-Funktionären“ als „unmittelbare Kampfansage gegen die Demokratie“.

Konsequenzen für Mitglieder und Wähler

Nicht alle Mitglieder betroffen: Trotz der Gesamteinstufung seien nicht alle AfD-Mitglieder in Brandenburg automatisch Rechtsextremisten. Dies werde individuell nach Äußerungen und Verhalten bewertet.

Wähler nicht pauschal betroffen: Auch AfD-Wähler seien „nicht per se Rechtsextremisten“, so der Verfassungsschutz.

Öffentlicher Dienst: Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen folgen, da Verfassungstreue zu den Eignungskriterien zählt.

Erweiterte Überwachungsmöglichkeiten

Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ermöglicht dem Verfassungsschutz den effektiveren Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Alle Maßnahmen müssen jedoch verhältnismäßig bleiben.

Quelle: MIK Land Brandenburg 

Download: Der Einstufungsvermerk sowie weitere Informationen sind unter mik.brandenburg.de/einstufungsvermerk_afd verfügbar.

Quelle: MIK Land Brandenburg 

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