Skip to main content

Brandenburg: Neue Einrichtungen für geordnete Migration – Kommunen werden entlastet

Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes beschlossen. Kernstück ist die Schaffung neuer Landes- und Ausreiseeinrichtungen, die für mehr Ordnung im Aufnahmesystem sorgen und die Kommunen deutlich entlasten sollen.

Landesübergangseinrichtung in Frankfurt (Oder)

In Frankfurt (Oder)-Markendorf entsteht mit rund 400 Plätzen die erste Landesübergangseinrichtung des Landes. Sie ist für Menschen mit unklarer Bleibeperspektive vorgesehen, etwa Geduldete. Die Einrichtung bietet ein strukturiertes Umfeld mit Sprachförderung, Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Unterstützung bei der Arbeitssuche. Ziel ist es, entweder eine geordnete Ausreise zu ermöglichen oder durch eigene Integrationsleistungen eine Bleibeperspektive zu entwickeln. Die Eröffnung ist für das erste Halbjahr 2026 geplant.

Ausreiseeinrichtung in Wünsdorf

Parallel dazu wird in Wünsdorf (Zossen, Landkreis Teltow-Fläming) eine Ausreiseeinrichtung mit 200 bis 250 Plätzen geschaffen. Sie richtet sich an vollziehbar ausreisepflichtige Personen und soll die freiwillige Rückkehr durch Beratung fördern sowie die Erreichbarkeit für Behörden sicherstellen. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt maximal drei Monate.

Klare Verteilungsregelung

Innenminister René Wilke betont: „Nur Menschen mit sicherer Bleibeperspektive sollen in die Kommunen verteilt werden.“ Die zentralisierten Verfahren reduzieren Bürokratie und schaffen Klarheit. Gleichzeitig wird die Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtung um 500 Plätze verringert.

Weitere Änderungen

Die maximale Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen wird auf bis zu 24 Monate ausgeweitet – jedoch nicht für Familien mit Kindern, die weiterhin nach sechs Monaten verteilt werden. Zudem wird ab 2026 die Verteilung der Personalstellen für Migrationssozialarbeit an die tatsächliche Zahl der in den Kommunen lebenden Personen angepasst.

Der Gesetzentwurf geht nun zur Debatte an den Landtag.


Quelle: MIL Land Brandenburg 

Leave a Reply