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Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Brandenburg eine neue Mietpreisbremse. Das Kabinett hat heute entsprechende Regelungen für 36 Städte und Gemeinden beschlossen. Damit soll bezahlbarer Wohnraum gesichert werden.

Die neuen Regeln sehen vor: Bei neuen Mietverträgen für Wohnungen, die vor Oktober 2014 gebaut wurden, darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für bestehende Mietverträge gilt zusätzlich: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nur um maximal 15 Prozent steigen.

„Diese Verordnungen geben den Mieterinnen und Mietern Sicherheit“, erklärt Bauminister Detlef Tabbert. „Sie sorgen dafür, dass die Mieten nicht unkontrolliert steigen.“ Besonders Menschen, die seit Jahren in ihrer Wohnung leben und sich in ihrem Umfeld wohlfühlen, würden so vor zu hohen Mieterhöhungen geschützt.

Ein aktuelles Gutachten hatte 36 Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten identifiziert. Die Untersuchung zeigte auch: Die bisherigen Regelungen, die seit 2021 in 19 Gemeinden galten, haben positive Wirkung gezeigt. Die Mieten stiegen langsamer als ohne diese Bremse. Gleichzeitig gab es keine erkennbaren Rückgänge bei Investitionen oder Neubauten.

Das Land Brandenburg will zusätzlich den Wohnungsbau fördern. Die Mittel für sozialen Wohnungsbau haben in diesem Jahr einen Höchststand erreicht. Auch Genehmigungsverfahren sollen einfacher und schneller werden.


Quelle: Land Brandenburg 

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