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Eisenhüttenstädter Sportvereine können sich über erweiterte Fördermöglichkeiten freuen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Sport- und Kulturförderrichtlinie, die die Stadtverordneten Mitte Dezember beschlossen haben.

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Kernstück der Neuerung ist eine gezielte Unterstützung für Vereine, die auf externe Sportstätten angewiesen sind. Betroffen sind vor allem Sportarten, für die keine kommunalen Einrichtungen zur Verfügung stehen – Schwimmvereine sind hier ein typisches Beispiel. Die Stadt übernimmt künftig einen Teil der Mietkosten, wenn Vereine auf nicht-städtische Sportstätten ausweichen müssen.

Kurze Frist für Anmietungsförderung

Vereine, die von der neuen Anmietungsförderung profitieren möchten, müssen sich beeilen: Anträge für das laufende Jahr können nur noch bis zum 31. Januar eingereicht werden. Für alle übrigen Förderanträge im Sport- und Kulturbereich bleibt es bei der gewohnten Frist: Hier haben Antragsteller bis zum 31. März Zeit.

Mit der Neuregelung reagiert die Stadt auf die Bedürfnisse von Vereinen, die mangels geeigneter kommunaler Infrastruktur auf private oder auswärtige Sportstätten angewiesen sind. Die Förderung soll helfen, die finanzielle Belastung durch Mietkosten zu senken und das vielfältige Sportangebot in Eisenhüttenstadt zu sichern.


Quelle: Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt

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