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Das Land Brandenburg macht ernst mit dem Bürokratieabbau. Nach Erleichterungen für Landwirte und Lehrkräfte hat das Kabinett heute ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, von dem vor allem Stiftungen, Vereine und Kommunen profitieren werden.

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„Wir gehen einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung“, erklärte Staatskanzlei-Chefin Kathrin Schneider. Die Streichung unnötiger Vorschriften schaffe mehr Raum für das Wesentliche und stärke die Handlungsfähigkeit vor Ort.

Konkrete Erleichterungen im Überblick

Das neue Gesetz bringt spürbare Vereinfachungen: Stiftungen müssen ihre Jahresabschlüsse künftig nicht mehr zwingend von Wirtschaftsprüfern kontrollieren lassen. Kommunen entfällt die Anzeigepflicht für interkommunale Zusammenarbeit, Gewässerunterhaltungsverbände werden von Haushaltsvorgaben befreit. Insgesamt werden 15 Gesetze und Verordnungen ersatzlos gestrichen.

Auch das Landeshauptarchiv wird modernisiert: Der Zugang wird erleichtert und die Weichen für die Digitalisierung der Bestände gestellt.

Gute Nachrichten für Angelfamilien

Eine besonders familienfreundliche Neuerung betrifft den Angelsport: Kinder unter acht Jahren dürfen künftig in Begleitung Erwachsener Friedfische angeln. Für Kinder bis 14 Jahre entfällt die Fischereiabgabe komplett – ein niedrigschwelliger Zugang zur Naturerfahrung am Wasser.


Quelle: Staatskanzlei Brandenburg

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