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Die Brandenburger Landesregierung reagiert auf die zunehmende Bedrohung durch Drohnen im Umfeld kritischer Infrastrukturen. Das Kabinett hat am Montag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes auf den Weg gebracht, der der Polizei künftig mehr Rechtssicherheit bei der Abwehr unbemannter Fluggeräte geben soll.

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Die Zahl verdächtiger Drohnen-Sichtungen steigt seit einiger Zeit nicht nur in Brandenburg, sondern bundesweit deutlich an. Besonders im Fokus stehen dabei Bereiche rund um sensible Einrichtungen. Die Gefahren, die von den unbemannten Geräten ausgehen können, reichen von Spionage und Sabotage über Angriffe auf kritische Infrastruktur bis hin zur Gefährdung des Flugverkehrs.

„Die Einführung der neuen Regelung noch vor der umfassenden Novelle des Polizeigesetzes trägt den aktuellen Entwicklungen Rechnung“, erklärte Innenminister René Wilke. Für die Brandenburger Polizei werde damit die Rechtssicherheit gestärkt.

Der Gesetzentwurf sieht die Aufnahme eines neuen Paragrafen 10a in das Brandenburgische Polizeigesetz vor. Dieser regelt den Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme. Damit wird ausdrücklich klargestellt, dass polizeiliche Maßnahmen auch gegen unbemannte Geräte zu Land, in der Luft oder zu Wasser zulässig sind – sofern dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist.

Der Gesetzentwurf geht nun an den Landtag, wo er debattiert und zur Abstimmung gebracht wird.


Quelle: MIK Land Brandenburg

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