Die Stadt Eisenhüttenstadt hat sich zu den Reaktionen auf die Beräumung persönlicher Gegenstände an den Urnenbaumgrabstätten geäußert und nimmt die Betroffenheit der Angehörigen ernst.

Urnenbaumgrabstätten sind eine naturnahe, pflegearme Bestattungsform, die sich durch ein ruhiges und einheitliches Erscheinungsbild auszeichnet. Genau dieser besondere Charakter ist für viele Menschen der Grund, sich für diese Art der Beisetzung zu entscheiden. Die Friedhofssatzung schreibt deshalb vor, dass persönliche Gegenstände dort nicht abgelegt werden dürfen — zum Erhalt des Konzepts und zur Gleichbehandlung aller Nutzungsberechtigten.
Auf diese Regelung wurde bereits mehrere Monate vor der Beräumung durch Hinweisschilder vor Ort aufmerksam gemacht. Die Entfernung der Gegenstände erfolgte durch die Stadtwirtschaft auf Grundlage der geltenden Satzung.
Die Stadt betont ausdrücklich: Die Maßnahme richtet sich nicht gegen Angehörige. Wer sich für eine Urnenbaumgrabstätte entscheidet, soll darauf vertrauen können, dass deren Charakter dauerhaft erhalten bleibt. Für die Zukunft kündigt die Stadtverwaltung an, sensibler mit solchen Situationen umzugehen und die Besonderheiten dieser Grabart noch deutlicher zu kommunizieren.
Angehörige, die Fragen haben oder das Gespräch suchen, können sich jederzeit an die Stadtverwaltung wenden.
Quelle: Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt




