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Osterfeuer gehören für viele Menschen zur Tradition. Wer in Frankfurt (Oder) ein privates Brauchtumsfeuer entzünden möchte, sollte jedoch die geltenden Regeln kennen. Die Stadtverwaltung hat am Dienstag, dem 17. März, auf die wichtigsten Vorschriften hingewiesen.

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Kleine Holzfeuer mit einem maximalen Durchmesser und einer Höhe von jeweils einem Meter dürfen auf privaten Grundstücken ohne Anmeldung abgebrannt werden. Im Stadtgebiet stehen zudem gesondert ausgewiesene Anlagen zur Verfügung, etwa auf dem Ziegenwerder. Deren Nutzung ist dem Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen formlos anzuzeigen.

Für größere Feuer, die über diese Maße hinausgehen, ist eine ordnungsbehördliche Erlaubnis erforderlich. Ein formloser Antrag mit Angaben zur Person, zum Ort, Datum, Uhrzeit und Anlass des Feuers muss spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin beim Amt für Ordnung und Sicherheit eingereicht werden. Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Nicht genehmigungsfähig sind Feuer, die in weniger als 50 Metern Abstand zum Waldrand geplant sind oder bei denen anderweitige Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen. Auch bei erteilter Genehmigung darf das Feuer bei anhaltender Trockenheit, Windgeschwindigkeiten ab 40 km/h, ab Waldbrandgefahrenstufe IV oder bei Unwetterwarnungen nicht durchgeführt werden.

Wer ein Brauchtumsfeuer ohne die erforderliche Erlaubnis abbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen.


Quelle: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

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