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Härtefallfonds des Landes Brandenburg: Anträge für politisch Verfolgte weiterhin möglich

Wer in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder in der DDR politisch verfolgt wurde und seinen Wohnsitz in Brandenburg hat, kann in wirtschaftlichen Notlagen Unterstützung durch das Land Brandenburg erhalten. Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) berät Interessierte und begleitet sie bei der Antragstellung. Anträge für das Jahr 2026 können weiterhin gestellt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind ehemals politisch Verfolgte, die

  • ihren Hauptwohnsitz im Land Brandenburg haben,
  • nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen bzw. dem Häftlingshilfegesetz rehabilitiert wurden und
  • in ihrer wirtschaftlichen Lage in besonderem Maße beeinträchtigt sind.

Welche Unterstützung ist möglich?

Der Härtefallfonds kann insbesondere folgende Bereiche fördern:

  • Selbstbestimmtes Wohnen: etwa beim Umzug in eine behindertengerechte Wohnung oder bei der alters- und behindertengerechten Ausstattung von Wohnraum
  • Gesundheit: Maßnahmen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, oder Leistungen mit sehr hoher Eigenbeteiligung, zum Beispiel Zahnprothetik oder Hörgeräte
  • Aus- und Fortbildung: Maßnahmen, die nicht oder nicht ausreichend gefördert werden, um eine dauerhafte Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen
  • Mobilität: Verbesserungen, die Selbstständigkeit und soziale Teilhabe fördern

Stimme der Aufarbeitungsbeauftragten

Aufarbeitungsbeauftragte Dr. Maria Nooke erklärt zum Härtefallfonds:

Mit dem Härtefallfonds kann ehemals politisch Verfolgten in schwierigen Situationen ganz gezielt Unterstützung gegeben werden. Wie wichtig solche Hilfen zur Verbesserung der Lebenssituation sind, zeigt sich immer wieder eindrücklich. Das Beratungsteam begleitet die Antragstellung von der ersten Information bis zur erfolgreichen Zuwendung. Anfragen können gestellt werden.

Beratung und Kontakt

Interessierte können sich während der Sprechzeiten telefonisch oder schriftlich an die LAkD wenden:

  • Montag bis Donnerstag: 8:30 bis 15:00 Uhr
  • Freitag: 8:30 bis 14:00 Uhr
  • Telefon: 0331 23729217

Die Richtlinie für den Härtefallfonds sowie alle weiteren Informationen zu Beratung und Antragstellung finden Interessierte auf der Homepage der LAkD: aufarbeitung.brandenburg.de/beratung/haertefallfonds

Quelle: LAkD

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