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Die Verbraucherzentrale fordert die Teilnehmenden der vom 17. bis 19. Juni stattfindenden Innenministerkonferenz auf, die Bekämpfung von Internet-Fakeshops endlich bundeseinheitlich zu regeln. Antworten auf parlamentarische Anfragen in mehreren Bundesländern offenbaren unklare Zuständigkeiten. Dass ein wirksames Vorgehen gegen betrügerische Online-Angebote derzeit kaum möglich ist und es im Internet an Rechtsstaatlichkeit fehlt, sei den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, so Christian A. Rumpke, Vorstand der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Wie groß das Problem ist, zeigt die Nutzung des Fakeshop-Finders der Verbraucherzentrale: Mehr als zwölf Millionen Mal haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Online-Angebot bereits genutzt, jeden Monat entdeckt die Seite rund 1.800 neue betrügerische Onlineshops. Fakeshops verursachen erhebliche Schäden und stellen den Rechtsstaat vor große Herausforderungen. Die Verbraucherzentralen plädieren daher dafür, die Innenministerkonferenz zu nutzen, um die Zuständigkeiten beim staatlichen Vorgehen gegen Fakeshops zu klären. Die Antworten auf parlamentarische Anfragen aus mehreren Bundesländern zeigen ein uneinheitliches Vorgehen der Landespolizeien.

„Die polizeilichen Zuständigkeiten beim Vorgehen gegen Fakeshops sind nicht eindeutig geklärt“, sagt Rumpke. Dies belegen Antworten auf Kleine Anfragen in mehreren Landtagen. So gab Brandenburg an, die brandenburgische Polizei sei nur mit Zustimmung der hessischen berechtigt, Maßnahmen zu verfügen, die zu einer Abschaltung der .de-Adresse eines Shops führten. Diese Ansicht stützt auch das Verwaltungsgericht Potsdam in einem kürzlich ergangenen Beschluss. In Hessen hingegen hieß es, die Zuständigkeit liege bei der jeweiligen örtlichen beziehungsweise erstbefassten Polizeibehörde.

„Der bestehende Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Die Innenministerkonferenz muss Lösungen auf den Weg bringen, damit die Polizeibehörden der Länder wissen, wer handeln muss, und wirksam gegen Fakeshops vorgehen können“, so Rumpke.

Auch eine strengere Prüfung bei der Registrierung von .de-Domains könnte dazu beitragen, dass Fakeshops gar nicht erst in großer Zahl auf den Markt gelangen. Die Vielzahl betrügerischer Angebote – besonders perfide, wenn diese unter einer .de-Domain die Sicherheit von „Made in Germany“ suggerieren – verursacht erhebliche wirtschaftliche und soziale Schäden sowie einen zunehmenden Vertrauensverlust bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Den Fakeshop-Finder finden Sie unter: https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560


Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

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