Das Schuljahr geht zu Ende – und viele Familien fragen sich, wie es mit dem Kindergeld weitergeht. Die gute Nachricht: Auch für volljährige Kinder gibt es in vielen Fällen weiter Kindergeld. Eine Arbeitslosmeldung ist dafür meist nicht nötig.
Wann das Kindergeld weiterläuft
Grundsätzlich erhalten Eltern Kindergeld bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes. Darüber hinaus ist die Zahlung aber in vielen Lebenssituationen weiterhin möglich – zum Beispiel bei:
- Schul- oder Berufsausbildung
- Studium
- Praktikum
- Bundesfreiwilligendienst sowie FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- und Ausland (z. B. „weltwärts“)
Die Übergangszeit nach der Schule
Nach dem Schulabschluss geht es selten nahtlos weiter. Für eine Übergangsphase von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird das Kindergeld weitergezahlt – etwa zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn.
Dauert die Pause unverschuldet länger, gibt es trotzdem weiter Kindergeld, wenn das Kind
- sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht, oder
- nach einer Zusage auf den Beginn wartet.
Dafür reicht ein entsprechender Nachweis – etwa Bewerbungsunterlagen, die Zusage für den Ausbildungs- bzw. Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung – an die Familienkasse. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in dieser Zeit nicht erforderlich.
Wichtig: Pläne schriftlich mitteilen
Damit die Zahlungen nicht unterbrochen werden, sollten Eltern die Pläne ihres Kindes nach Schulzeitende rechtzeitig schriftlich an die Familienkasse melden.
Achtung: Wenn das Kind nach dem Schulabschluss zunächst keine Ausbildung, kein Studium und keinen Freiwilligendienst anstrebt, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
Kontakt zur Familienkasse
Online rund um die Uhr: www.familienkasse.de Dort lassen sich Kindergeld oder Kinderzuschlag beantragen, Veränderungen mitteilen und Nachweise einfach übermitteln.
Telefonisch kostenfrei: 0800 4 5555 30 Mo.–Do. 8–18 Uhr, Fr. 8–14 Uhr
Quelle: Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder)




