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Ab dem 1. August 2024 treten in Brandenburg neue Regelungen in Kraft, die die Kita-Beitragsfreiheit, ein neues Kinder- und Jugendgesetz sowie eine Verordnung für Distanzunterricht an Schulen beinhalten. Kitas werden für Kinder zwischen drei Jahren und Einschulung beitragsfrei, und das Kinder- und Jugendgesetz stärkt die Rechte sowie den Schutz der jungen Bevölkerung. Der Distanzunterricht wird durch ein pädagogisches Konzept ermöglicht. Zusätzlich wird das umfangreiche Startchancen-Programm eingeführt, das in Bildung investiert, und es gibt neue Anreize für Lehrkräfte im Schuldienst. Ebenso wird das Freiwillige Soziale Jahr in Schulen fortgesetzt und neue Verwaltungsvorschriften zur Beruflichen Orientierung eingeführt.

Quelle: Land Brandenburg 

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