Neue Hundehalterverordnung
Ab dem 01. Juli 2024 tritt eine neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg in Kraft.
Die wesentlichsten Änderungen sind der Wegfall der Rasselisten, die Kategorisierung der s.g. 40/20-Hunde sowie die Kennzeichnungspflicht aller Hunde mit einem Mikrochip. Hundehalterinnen und Hundehalter, deren Hund(e) bisher noch nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind, haben bis zum 31.01.2025 Zeit dies nachzuholen und bei uns anzuzeigen. Die Anzeige und Anmeldung der Hundehaltung und Nachmeldung der Mikrochipnummer erfolgt beim Bereich Stadtkasse und Steuern.
Ausgeweitet wurde ebenfalls der Leinenzwang in Mehrfamilienhäusern. Zusätzlich zum Leinenzwang in den Treppenhäusern, Gemeinschaftsräumen und Zuwegungen, gilt dies jetzt auch für die zum Mehrfamilienhaus dazugehörigen Grundstücke. Dies trifft vor allem auf die Innenhöfe der jeweiligen Wohnkomplexe zu.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Hunde der Rassen Pitbull – Terrier, American Staffordshire – Terrier, Staffordshire – Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden weiterhin nicht aus dem Ausland eingeführt und nach Deutschland verbracht werden dürfen. Dies stellt nach wie vor eine Straftat nach dem Hundeverbringungs- und einfuhrbeschränkungsgesetz dar und wird mit einer Geld- oder Freiheitstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.
Aufgrund der wegfallenden Rasselisten appellieren wir an die Vernunft der Hundehalter bei der Hundeauswahl. Informieren Sie sich im Vorfeld über das Wesen der jeweiligen Rasse und ob dies überhaupt zu Ihnen und Ihrer Wohnsituation passt. Hinterfragen Sie sich auch, ob Sie Willens und in der Lage sind dem jeweiligen Hund als Halter gerecht zu werden.
Hunde sind kein Accessoire und auch kein Statussymbol!
Hinweis: Alle zukünftigen Termine zur Beantragung eines Führungszeugnisses für die Hundehaltung können storniert werden.
Quelle: PM Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt