Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wirkt sich auf Genehmigungsverfahren in den Bundesländern aus und zielt auf eine Digitalisierung dieser Verfahren.
Alle Schritte, von der Antragstellung bis zur Entscheidung, sollen zukünftig elektronisch erfolgen. Dokumente werden grundsätzlich im Internet verfügbar sein, wobei lokale Auslegungen in Papierform entfallen. Für Personen ohne Internetzugang soll der Zugriff auf Unterlagen vereinfacht werden. Einreichungen von Einwendungen sind nur noch bei der Behörde möglich, aber weiterhin in elektronischer oder schriftlicher Form.
Einige Regelungen des während der Covid-19-Pandemie eingeführten Planungssicherstellungsgesetzes werden in das BImSchG übernommen, darunter die Möglichkeit von Online-Erörterungsterminen. Für Windkraft-Repowering-Projekte wird auf Erörterungstermine verzichtet, es sei denn, sie werden vom Antragsteller verlangt. Öffentliche Bekanntmachungen zu Genehmigungsverfahren sind weiterhin im Amtsblatt und auf Internetseiten des Landesamts für Umwelt einsehbar, erscheinen jedoch nicht mehr in lokalen Tageszeitungen.
Quelle: MLUK des Landes Brandenburg