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Im Januar 2024 haben Berlin und Brandenburg den Landesplanungsvertrag geändert, der jetzt in Kraft getreten ist. Die Änderungen sollen die gemeinsame Raumordnung und Entwicklung beschleunigen, indem die Prozesse vereinfacht und digitalisiert werden. Die zunehmenden Verflechtungen beider Länder erfordern eine koordinierte Planung und Entwicklung.

Berlins Senator für Stadtentwicklung, Christian Gaebler, betont die Notwendigkeit der Planungsrechtsnovellierung aufgrund internationalen Wettbewerbs, Digitalisierung, Energiewende und demografischem Wandel. Brandenburgs Infrastrukturminister Rainer Genilke sieht in den Änderungen eine Entbürokratisierung und Anpassung an zukünftige Herausforderungen, um die Metropolregion als Wirtschaftsstandort zu stärken. 

Die Novelle des Bundesraumordnungsgesetzes vom 28. September 2023 hatte bereits eine Modernisierung eingeleitet. Der geänderte Landesplanungsvertrag streicht veraltete Verfahren und Anforderungen und setzt auf elektronische Beteiligungsprozesse, wobei Papierdokumente nur noch in Ausnahmefällen benötigt werden. Die Parlamente beider Länder haben zugestimmt und nach den erforderlichen Zustimmungsgesetzen wird das Inkrafttreten des Staatsvertrags offiziell bekannt gemacht.

Quelle: MIL des Landes Brandenburg

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