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In diesem Jahr hat die Polizei in Brandenburg erneut eine Vielzahl an Medien wegen extremistischer und gewaltverherrlichender Texte zur Indizierung eingereicht. Nach einem vorläufigen Bericht des Landeskriminalamts (LKA) wurden 30 Tonträger zur Indizierung bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vorgeschlagen. Von diesen wiesen 23 einen rechtsextremen und sechs einen linksextremen Hintergrund auf, während ein Tonträger ausländerextremistische Inhalte hatte. Die Anzahl der Medien, die zur Indizierung vorgeschlagen wurden, entspricht der des Vorjahres. 

Innenministerin Katrin Lange: „Musik verbindet – diese identitätsstiftende Funktion nutzen auch Extremisten aus. Mit der unterschwelligen Verbreitung von Feindbildern in ihren Songtexten versuchen sie, gerade Kinder und Jugendliche für ihre Ideologie zu begeistern. Dabei dringen die Extremisten über die Musik tief in die Lebenswirklichkeit vieler Menschen ein. Doch unser Landeskriminalamt hört genau hin und liefert Jahr für Jahr qualitativ hochwertige Arbeit ab. Rund 90 Prozent aller Anregungen werden im Prüfverfahren bestätigt. Ein deutliches Signal im Kampf gegen Hassmusik aus Brandenburg an all jene, die versuchen darüber insbesondere Kinder und Jugendliche zu ködern. Musik darf kein Lockmittel sein. Nur mit Aufklärung und konsequentem Eingreifen schaffen wir es, junge Menschen davor zu schützen. “

Seit Mitte der 90er Jahre hat die Abteilung Staatsschutz im Landeskriminalamt nicht nur Medien mit Bezug zu politisch motivierter Kriminalität untersucht, sondern auch jugendgefährdende Tonträger evaluiert. Seitdem wurden fast 1.100 Tonträger zur Indizierung vorgeschlagen. Diese werden nicht über einen Vertriebsdienst bestellt. Vielmehr werden die Tonträger von Polizeidienststellen in Strafverfahren oder zur Gefahrenabwehr sichergestellt und an das Landeskriminalamt zur Überprüfung geschickt. Zudem werden die Medien über Downloadportale gesichert und es werden aktive Recherchen auf Streamingportalen durchgeführt. Auf diesen Plattformen können Bands und Liedermacher durch das Algorithmussystem eine breite Masse erreichen, indem sie Lieder einstellen, die nicht den Nutzungsbedingungen widersprechen. Das Hineinhören soll dazu anregen, den kompletten Tonträger zu erwerben. 

Hintergrund Zwischen dem Vorschlag zur Indizierung durch die Brandenburger Polizei und der Entscheidung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) liegt ein aufwendiger Bearbeitungsprozess. Indizierungsverfahren können mehrere Jahre dauern. Das gilt für alle Medien, die zur Indizierung vorgeschlagen werden. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass Internetportale in der Zwischenzeit selbst auf solche Angebote aufmerksam werden und diese vor einer Entscheidung der BzKJ eigenständig entfernen. Medien mit links- und ausländerextremistischer Orientierung wurden in den Jahren 2023 und 2024 von der BzKJ nicht indiziert. Im Jahr 2024 wurde jedoch ein Tonträger mit ausländerextremistischen Inhalten vor der Entscheidung der BzKJ entfernt.

Quelle: MIK des Landes Brandenburg 

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