Kranke Welpen, gefälschte Ausweise, fehlender Tollwutschutz – der illegale Haustierhandel schadet Tieren und Käufern gleichermaßen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mahnt zur Vorsicht.

Anlässlich des Tages „Liebe dein Haustier“ am 20. Februar rät das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dringend davon ab, Hunde oder Katzen über Onlineplattformen, soziale Netzwerke oder im Straßenverkauf zu kaufen. Hinter vielen dieser Angebote steckt illegaler Handel – mit teils gravierenden Folgen für die Tiere und ihre neuen Besitzerinnen und Besitzer.
Im Jahr 2025 haben die am europäischen Pet Animals Network (PAN) teilnehmenden Behörden insgesamt 594 Meldungen erstellt. Allein 161 davon stammen aus Deutschland. Die häufigsten Verstöße: unklare Herkunft der Tiere, fehlender Tollwutschutz, gefälschte oder fehlende Heimtierausweise sowie der Transport von zu jungen Welpen. Bei weiteren 94 Meldungen aus anderen EU-Staaten wurde Deutschland hinzugezogen, etwa bei Hinweisen auf gefälschte Laborergebnisse oder fehlende Gesundheitsbescheinigungen.
„Ein Haustier ist immer ein Stück Heimat. Mit jedem illegal nach Deutschland eingeführten Haustier steigt auch die Gefahr der Einschleppung von Zoonosen wie zum Beispiel Tollwut.“
Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl, Präsidentin des BVL
Illegal gehandelte Welpen sind häufig weder geimpft noch entwurmt und leiden unter Infektionskrankheiten oder Verhaltensstörungen, die durch die zu frühe Trennung vom Muttertier entstehen. Die Folge für Käuferinnen und Käufer: hohe Tierarztkosten und oft jahrelange Verhaltensprobleme. Beliebte Rassen wie die Französische Bulldogge sind zudem häufig Qualzuchten, die von Natur aus krankheitsanfälliger sind.
Das BVL empfiehlt, Haustiere ausschließlich aus vertrauenswürdigen Quellen zu beziehen: lokale Tierheime, eingetragene Tierschutzvereine oder seriöse Züchter mit entsprechender Erlaubnis. Ein vollständiger Kaufvertrag mit Angaben zu Rasse, Wurfdatum, Chip-Nummer, Impfungen und Kaufpreis schützt vor Betrug und trägt dazu bei, den illegalen Welpenhandel einzudämmen.
Um besser gegen den grenzüberschreitenden Handel vorgehen zu können, arbeitet das BVL seit Oktober 2024 im europäischen Pet Animals Network (PAN) mit Partnerbehörden aus anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen. Das Netzwerk ermöglicht den gezielten Informationsaustausch und koordinierte Maßnahmen.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)




