Rund 73.000 Tiere betroffen – Behörden ordnen sofortige Bekämpfungsmaßnahmen an

In einem Legehennenbestand mit rund 73.000 Tieren im Landkreis Oder-Spree ist die Newcastle-Krankheit ausgebrochen. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Befund am 16. März 2026, nachdem bereits am Vortag der Verdacht amtlich festgestellt worden war. Aufgefallen war der Betrieb durch sinkende Legeleistung und erhöhte Verluste.
Die Newcastle-Krankheit – ausgelöst durch das aviäre Paramyxovirus – zählt gemäß EU-Recht zu den Tierseuchen der Kategorie A, für die unverzüglich Tilgungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Die Erkrankung kann bei Hühnern und Puten zu schweren Verläufen mit einer Sterblichkeitsrate von bis zu 100 Prozent führen. Enten und Gänse zeigen dagegen häufig keine sichtbaren Krankheitszeichen.
Restriktionszonen eingerichtet
Das Veterinäramt des Landkreises hat dem Tierhalter eine Tierseuchenverfügung zugestellt. Zudem wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die für alle Geflügelhalter in den eingerichteten Restriktionszonen gilt. Die Verfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree veröffentlicht.
Alle Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten sind verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen der höchsten Risikostufe einzuhalten. Dazu gehören unter anderem eine strikte Einschränkung des Personenzugangs zu Ställen, wirksame Desinfektionsmaßnahmen an Ein- und Ausfahrten sowie die korrekte Anwendung von Impfstoffen gemäß den Herstellerhinweisen.
Für Menschen in der Regel ungefährlich
Für den Menschen stellt das Virus nach Angaben der Behörden in der Regel keine Gefahr dar. Lediglich bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es in Einzelfällen zu Bindehautentzündungen kommen.
Vorschaubild: Symbolbild Canva
Quelle: Landkreis Oder-Spree




